Unser Verein
An dieser Stelle möchten wir uns gerne bei Ihnen vorstellen und die wichtigsten Kontaktpersonen nennen.
1. Vorsitzender
Daniel Hüster
Daniel Hüster
Telefon: 0172 6657854
E-Mail: danielhuester@googlemail.com
2. Vorsitzender
Christian Ante
Telefon: 0179 9399079
E-Mail: danielhuester@googlemail.com
2. Vorsitzender
Christian Ante
Telefon: 0179 9399079
1.Kassierer
Sebastian Klaholz
Sebastian Klaholz
Telefon: 0170 7308029
E Mail: sebastianklaholz@web.de
2. Kassierer
Thomas Kropf
Telefon: 0170 2418640
E Mail: thomas.kropf@t-online.de
Gewässerwart
Philip Lenser
Telefon: 01522 72970557
Jugendwart
Holger Kordel
Telefon: 0157 31646090
E Mail:
2. Kassierer
Thomas Kropf
Telefon: 0170 2418640
E Mail: thomas.kropf@t-online.de
Gewässerwart
Philip Lenser
Telefon: 01522 72970557
Jugendwart
Holger Kordel
Telefon: 0157 31646090
E Mail:
Unser Vereinsgewässer die Ruhr
Wir beangeln die Ruhr von der Stadtgrenze Arnsberg / Meschede ( großer Stein ) bis zur
Kaiser Wilh.- Brücke ( Rumbeck ); den Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und den Untergraben des ehemaligen Wasserkraftwerks der VEW auf der " Insel ". Die Angelsaison beginnt mit dem Anangeln und endet am 19. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.
Im Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und im Untergraben auf der " Insel " darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten ganzjährig geangelt werden.Grundsätzlich ausgeschlossen von der Angelei ist das Betriebsgelände des Wasserkraftwerks Wildshausen, die Angelstrecke endet 20 m vor und beginnt 20 m hinter dem Turbinenbereich ( Gebäude ), der dazugehörende eingezäunte Bereich, sowie der Bereich in denen Angelverbotsschilder aufgestellt sind.
An diesen Stellen ist angeln VERBOTEN !!
Kaiser Wilh.- Brücke ( Rumbeck ); den Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und den Untergraben des ehemaligen Wasserkraftwerks der VEW auf der " Insel ". Die Angelsaison beginnt mit dem Anangeln und endet am 19. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.
Im Obergraben des Wasserkraftwerks Wildshausen und im Untergraben auf der " Insel " darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten ganzjährig geangelt werden.Grundsätzlich ausgeschlossen von der Angelei ist das Betriebsgelände des Wasserkraftwerks Wildshausen, die Angelstrecke endet 20 m vor und beginnt 20 m hinter dem Turbinenbereich ( Gebäude ), der dazugehörende eingezäunte Bereich, sowie der Bereich in denen Angelverbotsschilder aufgestellt sind.
An diesen Stellen ist angeln VERBOTEN !!
Blau: Saisonstrecke
Grün: ganzjährig frei
Rot: Angeln verboten
Besondere Bedingungen
Das Aalangeln mit 2 ( zwei ) Ruten darf erst ab 21:30 Uhr erfolgen.
Bei der Grundangelei dürfen nur Haken der größe 6 ( sechs ) oder größer benutzt werden.
Bei der Schwimmangelei bestehen keinerlei Beschränkungen.
Die Ruhr darf bis zum 30. April nicht durchwatet werden.
Es dürfen nicht mehr als 3 ( drei ) Salmoniden pro Fangtag mitgenommen werden.
Das befahren der Ruhrwiesen bzw. Privatwege und das Angeln
von Brücken ist grundsätzlich verboten.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Einzug der Angelerlaubnis
und eine Anzeige zur Folge haben.